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Neue Regelungen für Motoren und den Einsatz von Frequenzumrichtern

Seit dem 16. Juni 2011 gilt die 1. Phase der neue Ökodesign-Richtlinie für industrielle Elektromotoren.

Drehstrommotoren von 0,75 bis 375 Kilowatt müssen nun die Energieeffizienz der Klasse IE3 einhalten.
Mit effizienteren Motoren könnten allein in Deutschland bis 2020 circa 27 Milliarden Kilowattstunden Strom und rund 16 Millionen Tonnen CO2-Emissionen laut Umweltbundesamt eingespart werden. Daher wurden nun in Europa verbindliche Regelungen für Motoren und den Einsatz von Frequenzumrichtern sowie neue Energieeffizienzklassen für Elektromotoren festgeschrieben. Diese Klassifizierung richtet sich u. a. nach dem Wirkungsgrad des jeweiligen elektrischen Antriebes.


Für verschiedene Leistungsklassen gelten jetzt IE-Effizienzklassen als gesetzliche Mindestenergieeffizienzstandards:
ab 16. Juni 2011:

Leistungsklasse 0,75-375kW: mindestens IE2 -
ab 01. Januar 2015:
Leistungsklasse 7,5-375kW: mindestens IE3 oder IE2 mit Frequenzumrichter
ab 01. Januar 2017:
Leistungsklasse 0,75-375kW: mindestens IE3 oder IE2 mit Frequenzumrichter -  

Die Gute Nachricht: Die höheren Anschaffungskosten und Kosten für Installation amortisieren sich innerhalb kurzer Zeit. Je nach Auslastung und Laufzeit schon im ersten Jahr. Eine noch größere Stromkostenersparnis lässt sich durch eine Optimierung des Gesamtsystems durch die Kombination von Drehzahlregelung (Frequenzumrichter) und Motor erzielen.

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